Einlagensicherung: bis 100.000 EUR gesetzlich geschützt
Die Einlagensicherung ist der Grund, warum Fest- und Tagesgeld zu den sichersten Formen der Geldanlage zählen. Innerhalb der Europäischen Union sind Bankeinlagen je Kunde und Institut bis 100.000 EUR gesetzlich abgesichert — unabhängig davon, ob die Bank in Deutschland, den Niederlanden, Spanien oder Belgien sitzt. Hier erfahren Sie, was genau geschützt ist, wie eine Entschädigung abläuft und wie Sie größere Vermögen richtig verteilen.
Rechtliche Grundlage
Grundlage ist die EU-Einlagensicherungsrichtlinie, die in Deutschland durch das Einlagensicherungsgesetz umgesetzt wurde. Jede Bank mit EU-Zulassung muss einem gesetzlichen Sicherungssystem angehören, das im Entschädigungsfall die Einlagen der Kundinnen und Kunden bis zur gesetzlichen Grenze erstattet. Die Systeme werden von den Banken selbst finanziert und stehen unter staatlicher Aufsicht.
In Deutschland kommen zusätzlich freiwillige Sicherungssysteme hinzu, etwa der Einlagensicherungsfonds privater Banken oder die Institutssicherung der Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Diese können weit über die gesetzlichen 100.000 EUR hinausgehen — maßgeblich ist immer die Mitgliedschaft der konkreten Bank.
Was abgesichert ist
Erfasst sind alle klassischen Bankguthaben in Euro und in Fremdwährung. Nicht erfasst sind Anlagen, die kein Bankguthaben sind — dort greifen andere Schutzmechanismen.
- Geschützt: Girokonto, Tagesgeld, Festgeld, Flexgeld, Sparbuch
- Geschützt: aufgelaufene, noch nicht gutgeschriebene Zinsen
- Nicht erfasst: Aktien, Fonds, Anleihen, Zertifikate
- Nicht erfasst: Inhaberschuldverschreibungen der Bank selbst
Ablauf im Entschädigungsfall
Stellt die Aufsichtsbehörde fest, dass ein Institut nicht mehr in der Lage ist, Einlagen zurückzuzahlen, informiert das Sicherungssystem die betroffenen Kundinnen und Kunden automatisch. Ein eigener Antrag ist in der Regel nicht erforderlich. Die Entschädigung ist innerhalb von sieben Arbeitstagen zu leisten.
Guthaben in Fremdwährung werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Bestehende Verbindlichkeiten gegenüber derselben Bank können je nach nationalem Recht verrechnet werden.
Größere Vermögen richtig verteilen
Wer mehr als 100.000 EUR anlegen möchte, sollte auf mehrere Institute verteilen — idealerweise auch über mehrere Länder, um Klumpenrisiken in einem einzelnen Sicherungssystem zu vermeiden. Ein Ehepaar kann durch Einzel- und Gemeinschaftskonten den geschützten Betrag pro Bank zusätzlich erhöhen.
Genau hier setzt unsere Vermittlung an: Wir strukturieren Ihre Anlagesumme so, dass jeder Teilbetrag innerhalb der gesetzlichen Sicherungsgrenze der jeweiligen Bank bleibt, und berücksichtigen dabei Laufzeiten und Zinsniveaus.
- Maximal 100.000 EUR je Kunde und Bank
- Streuung über mehrere Institute und Sitzstaaten
- Zinsgutschriften bei der Grenze mitrechnen
- Gemeinschaftskonten verdoppeln den Schutz
Deutsche, europäische und Schweizer Systeme
Für Banken mit Sitz in Deutschland greift die deutsche gesetzliche Entschädigungseinrichtung. Für Institute aus anderen EU-Staaten — etwa den Niederlanden, Spanien oder Belgien — gilt das Sicherungssystem des jeweiligen Sitzlandes, ebenfalls mit 100.000 EUR pro Kunde. Schweizer Institute unterliegen dem Schweizer Einlegerschutz nach dortigem Recht.
| Konstellation | Geschützter Betrag |
|---|---|
| Einzelperson, eine Bank | 100.000 EUR |
| Einzelperson, drei Banken | 300.000 EUR |
| Gemeinschaftskonto (2 Inhaber) | 200.000 EUR |
| Ehepaar mit je Einzel- + Gemeinschaftskonto | bis 400.000 EUR bei einer Bank |
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einlagensicherung?
Innerhalb der Europäischen Union sind Bankeinlagen gesetzlich bis 100.000 EUR pro Kunde und Bank geschützt. Bei Gemeinschaftskonten gilt der Betrag je Kontoinhaber, also bis zu 200.000 EUR.
Was ist geschützt und was nicht?
Geschützt sind Bankeinlagen wie Giro-, Tages-, Fest- und Sparguthaben. Nicht geschützt sind Wertpapiere, Fonds, Zertifikate oder Kryptowerte — diese sind allerdings als Sondervermögen bzw. über die Verwahrung anders geregelt.
Wie schnell wird im Entschädigungsfall ausgezahlt?
Die EU-Einlagensicherungsrichtlinie sieht eine Auszahlung innerhalb von sieben Arbeitstagen vor. Der Anspruch entsteht, sobald die Aufsicht den Entschädigungsfall feststellt.
Gilt der Schutz auch bei ausländischen Banken?
Ja. Bei Banken mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat greift das Sicherungssystem des jeweiligen Sitzstaats, ebenfalls mit 100.000 EUR pro Kunde. Bei Schweizer Instituten greift die dortige Einlagensicherung nach Schweizer Recht.
Wie verteile ich größere Beträge sicher?
Legen Sie Summen über 100.000 EUR auf mehrere Institute verteilt an. So bleibt jeder Teilbetrag vollständig innerhalb der gesetzlichen Sicherungsgrenze. Wir berücksichtigen das bei der Vermittlung.
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Hinweis: Sanders Invest ist ein unabhängiger Vermittler und erbringt keine eigene Anlage- oder Steuerberatung. Zinssätze sind marktabhängig und können sich ändern; maßgeblich sind stets die Konditionen der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
