Festgeld für Selbstständige und Unternehmen
Liquide Mittel, die auf dem Geschäftskonto liegen, verlieren durch Inflation an Wert. Mit einer klaren Aufteilung in Betriebsreserve, Steuerrücklage und langfristige Reserve holen Sie Zinsen heraus, ohne Ihre Zahlungsfähigkeit zu gefährden.
Liquidität planen statt parken
Der erste Schritt ist eine ehrliche Liquiditätsplanung: Welche Zahlungen stehen in den nächsten Monaten an, wie schwanken Ihre Einnahmen, welche Steuervorauszahlungen kommen? Erst was darüber hinausgeht, ist tatsächlich frei für eine feste Anlage.
Bewährt hat sich eine Dreiteilung: Betriebsreserve für drei bis sechs Monate auf dem Tagesgeld, Steuerrücklage kurzfristig verfügbar, langfristige Reserve auf Festgeld mit passender Laufzeit.
- Betriebsreserve: 3–6 Monatskosten, täglich verfügbar
- Steuerrücklage: an Vorauszahlungstermine gekoppelt
- Investitionsreserve: Laufzeit an geplantem Zeitpunkt orientieren
- Überschussreserve: mittel- bis langfristig fest anlegen
Rechtsformen und Kontoeröffnung
Einzelunternehmen, GbR, UG und GmbH können bei vielen Banken Festgeldkonten eröffnen. Der Prozess ist etwas aufwendiger als privat, weil zusätzlich Nachweise zur Firma und zum wirtschaftlich Berechtigten benötigt werden.
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Ausweisdokument der vertretungsberechtigten Person
- Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten
- Referenzkonto des Unternehmens
- Bei Gesellschaften: Gesellschaftsvertrag oder Satzung
Einlagensicherung für Firmengelder
Die gesetzliche Sicherung über 100.000 € gilt je Bank und Einleger. Firmen- und Privatvermögen werden dabei getrennt betrachtet, sofern es sich um unterschiedliche Rechtsträger handelt. Bei größeren Rücklagen empfiehlt sich die Verteilung auf mehrere Institute.
Steuerliche Behandlung
Anders als bei privaten Anlegern greift die Abgeltungsteuer bei betrieblichen Zinserträgen nicht. Die Erträge erhöhen den Gewinn und unterliegen der jeweiligen Unternehmensbesteuerung. Wir erbringen keine Steuerberatung — stimmen Sie die Struktur mit Ihrer Steuerberatung ab.
| Zweck | Anteil | Produkt | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Betriebsreserve | ca. 30 % | Tagesgeld | täglich |
| Steuerrücklage | ca. 20 % | Tagesgeld / Flexgeld | kurzfristig |
| Investitionsreserve | ca. 25 % | Festgeld 12–24 Monate | planbar |
| Überschussreserve | ca. 25 % | Festgeld 36–60 Monate | langfristig |
Häufige Fragen
Können Unternehmen Festgeld anlegen?
Ja. Viele Banken bieten Festgeldkonten für Einzelunternehmen, GbR, GmbH und UG an. Erforderlich sind in der Regel Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, Ausweis der vertretungsberechtigten Person und Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten.
Gilt die Einlagensicherung auch für Firmengelder?
Ja, die gesetzliche Sicherung von 100.000 € gilt grundsätzlich auch für Unternehmen. Maßgeblich ist der Kontoinhaber: Firmenkonto und Privatkonto werden getrennt betrachtet.
Wie werden Zinsen im Unternehmen versteuert?
Bei Kapitalgesellschaften zählen Zinsen zum betrieblichen Ertrag und unterliegen Körperschaft- und Gewerbesteuer. Bei Einzelunternehmen fließen sie in den Gewinn ein. Die Abgeltungsteuer greift hier nicht — sprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Wie viel Rücklage sollte fest angelegt werden?
Als Orientierung: laufende Betriebskosten für drei bis sechs Monate liquide halten, Steuerrücklagen kurzfristig verfügbar, darüber hinausgehende Reserven können mittel- bis langfristig fest angelegt werden.
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Hinweis: Sanders Invest ist ein unabhängiger Vermittler und erbringt keine eigene Anlage- oder Steuerberatung. Zinssätze sind marktabhängig und können sich ändern; maßgeblich sind stets die Konditionen der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
