Steuern auf Zinserträge: Was Sie wissen sollten
Zinsen aus Festgeld, Tagesgeld und Flexgeld sind Kapitalerträge und damit steuerpflichtig. Mit Freistellungsauftrag und der richtigen Verteilung bleibt ein Teil der Erträge steuerfrei — hier finden Sie die wichtigsten Regeln im Überblick.
Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer
Auf Kapitalerträge behält die deutsche Bank pauschal 25 % Abgeltungsteuer ein. Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf den Steuerbetrag sowie — bei Kirchenmitgliedschaft — 8 % oder 9 % Kirchensteuer. Damit ist die Steuer grundsätzlich abgegolten.
Beispiel: Bei 1.500 € Zinsertrag ohne Freistellungsauftrag werden rund 396 € einbehalten. Mit Freistellungsauftrag über 1.000 € reduziert sich die Bemessungsgrundlage auf 500 €, es bleiben rund 132 €.
Freistellungsauftrag richtig einsetzen
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 € je Person und Jahr, 2.000 € bei gemeinsamer Veranlagung. Sie können ihn auf mehrere Banken aufteilen — die Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag jedoch nicht überschreiten.
Erteilen Sie den Auftrag rechtzeitig vor der Zinsgutschrift. Wird er zu spät gestellt, holen Sie sich die Steuer über die Steuererklärung zurück.
- Vor der Zinsgutschrift erteilen
- Auf mehrere Banken sinnvoll aufteilen
- Höhe an die erwarteten Zinsen anpassen
- Bei Ehepaaren gemeinsamen Auftrag prüfen
Zinsen bei ausländischen Banken
Banken mit Sitz im europäischen Ausland führen die deutsche Abgeltungsteuer meist nicht ab. Sie erklären die Erträge dann selbst in der Anlage KAP. Wurde im Sitzland eine Quellensteuer einbehalten, wird sie in der Regel auf die deutsche Steuer angerechnet.
Ein automatischer Informationsaustausch zwischen den Finanzverwaltungen besteht. Die Angabe in der Steuererklärung ist deshalb nicht optional, sondern Pflicht.
Nichtveranlagungsbescheinigung und Günstigerprüfung
Liegt Ihr Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag, können Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Die Bank zahlt dann Zinsen ohne Steuerabzug aus.
Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, beantragen Sie die Günstigerprüfung in der Steuererklärung. Das Finanzamt wendet automatisch die für Sie günstigere Variante an.
| Zinsertrag | Ohne Freistellung | Mit 1.000 € Freistellung | Netto mit Freistellung |
|---|---|---|---|
| 500 € | ca. 132 € | 0 € | 500 € |
| 1.000 € | ca. 264 € | 0 € | 1.000 € |
| 1.500 € | ca. 396 € | ca. 132 € | ca. 1.368 € |
| 3.000 € | ca. 791 € | ca. 527 € | ca. 2.473 € |
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer auf Festgeldzinsen?
Auf Kapitalerträge fallen 25 % Abgeltungsteuer an, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Gesamtbelastung liegt damit bei rund 26,4 % bis 28 %.
Was ist der Freistellungsauftrag?
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Kapitalerträge bis 1.000 € pro Person und Jahr steuerfrei, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren bis 2.000 €. Der Auftrag wird direkt bei der Bank erteilt und kann auf mehrere Banken aufgeteilt werden.
Muss ich Zinsen ausländischer Banken selbst versteuern?
Ja. Ausländische Banken führen die deutsche Abgeltungsteuer in der Regel nicht ab. Die Erträge geben Sie in der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung an. Eine im Ausland einbehaltene Quellensteuer kann meist angerechnet werden.
Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?
Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Das Finanzamt prüft auf Antrag automatisch, welche Variante für Sie günstiger ist.
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Hinweis: Sanders Invest ist ein unabhängiger Vermittler und erbringt keine eigene Anlage- oder Steuerberatung. Zinssätze sind marktabhängig und können sich ändern; maßgeblich sind stets die Konditionen der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
